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Diese Haus- und Platzordnung ist eine Benutzungsordnung. Sie gilt für die GENUSSWELTEN am 10.-11. November 2023 im MAK - Museum für angewandte Kunst in Wien, Stubenring 5, 1010 Wien, veranstaltet durch die Bluues Enterprise GmbH.
Die Hausordnung wird an allen Eingängen gut sichtbar angeschlagen, wobei es jedoch abweichende Hausordnungen für einzelne Bereiche geben kann. Diese werden vor/in diesen einzelnen Bereichen gut sichtbar angeschlagen.
Aufgrund der durch das Betreten bei seiner Veranstaltung begründeten vertraglichen bzw. vorvertraglichen Verpflichtungen des Veranstalters, nehmen die Besucher des Veranstaltungsgelände mit ihrem Betreten des Veranstaltungsgeländes ausdrücklich zur Kenntnis, dass die von ihnen oder für sie oder über sie bekanntgegebenen oder erfassten personenbezogenen Daten, neben sonstigen Vertragsdaten, vor allem im Zuge der Videoüberwachung oder Veranstaltungsdokumentation erstellte Bild- und Fotodaten, vom Veranstalter als Verantwortlicher der Datenverarbeitung im Sinne des Art 4 Z 7 EU-Datenschutzgrundverordnung bzw. der Bildverarbeitung der §§ 12ff Datenschutzgesetz 2018 verarbeitet und vom Veranstalter bzw. seinen Partner und Sponsoren, auch entschädigungslos verwertet und veröffentlicht werden dürfen. Diesbezüglich wird auf die Datenschutzerklärung des Veranstalters unter www.genusswelten.at verwiesen, die der Besucher ausdrücklich zur Kenntnis nimmt. Mit Betreten der Veranstaltungsstätte bzw. Ticketkauf erkennt der Besucher die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters an.
Das Betreten der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Der Besucher willigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ein, den Veranstalter klag und schadlos zu halten sofern dieser nicht grob Fahrlässig handelt.
Bei Gefahr für Körper und Gesundheit wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen, z.B. höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Schadensersatzanspruch.
Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung im Vorfeld aus wichtigem Grund, höherer Gewalt wie z. B.: Unwetter, aufgrund behördlicher Anordnung oder wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen, abzusagen. Nur im Falle einer vollständigen Absage wird der bereits gezahlte Eintrittspreis ohne Vorverkaufsgebühren zurückerstattet. Schadensersatzansprüche können im Falle der Absage einer Veranstaltung nicht geltend gemacht werden. Der Veranstalter ist berechtigt, Events räumlich zu verlegen und /oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen.
Die Art und Weise der Darbietung, insbesondere die musikalische Ausrichtung und Programmgestaltung steht dem Veranstalter frei. Der Veranstalter behält sich Änderungen auch für im Vorfeld angekündigtes Programm- oder einzelner Show-Acts vor.
Das Verteilen von fremden Werbematerialien, Give-Aways, Plakaten, Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Zuwiderhandlungen werden wettbewerbsrechtlich verfolgt. Tiere dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden.
Jeder Besucher ist verpflichtet, einen gültigen amtlich anerkannten Lichtbildausweis mitzuführen. Der Käufer muss selber auf die Altersfreigabe der Veranstaltung achten. Der Erwerb des Tickets erlaubt somit nicht automatisch den Zutritt.
Bezüglich Zutritt zur Veranstaltung und Altersfreigabe gilt das Jugendschutzgesetz Wien. Der Veranstalter behält sich bei jeder Veranstaltung das Recht vor das Mindestalter individuell über den örtlichen Jugendschutzbestimmungen anzuheben.
Mit Kauf eines Tickets werden der Ticketkäufer, sowie die Firma „Bluues Enterprise GmbH" Vertragspartner.
Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiterzuverkaufen. Die Tickets dürfen auch privat nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zzgl. nachgewiesener Gebühren veräußert werden. Auch eine Verwendung zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung. Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.
Der Veranstalter behält sich vor, Personen trotz gültiger Eintrittskarte oder Ticketreservierung am Einlass abzuweisen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.
Eine Abweisung kann z.B. aus nachfolgenden Gründen erfolgen:
- Alkoholisiertes Erscheinungsbild bzw. Drogenkonsum
- das Mitführen von gefährlichen Gegenständen
- aggressives, gewaltbereites oder beleidigendes Auftreten
Das Mitführen von Waffen, Pfefferspray, pyrotechnische Artikel oder ähnlichen Gegenständen sowie von Betäubungsmittel ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.
Das Mitbringen von Speisen und/oder Getränken ist nicht erlaubt.
Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes kann eine Taschenkontrolle von dem Sicherheits- und Ordnungsdienstes durchgeführt werden. Das Betreten des Geländes mit großen Taschen und Rucksäcken ist verboten.
Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.
Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen des Veranstalters, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr, und des Rettungsdienstes sowie Anweisungen über die Lautsprecheranlage Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgt oder gegen andere Regeln der Hausordnung verstößt, kann vom Sicherheits- und Ordnungsdienst oder der Polizei aus dem Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
Alle Ein- und Ausgänge sowie die Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Es können weitere erforderliche Aufforderungen und Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei ist Folge zu leisten.
Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind in den auf dem Veranstaltungsgelände stehenden Abfallbehältern zu entsorgen, Zigaretten in die dafür vorgesehenen Aschenbecher. Leere Mehrwegbecher sind an allen Gastronomieständen gegen Rückerstattung des geleisteten Pfandes zurückzugeben. Ein Reinigungsdienst für den Innen- und Außenraum des Veranstaltungsgeländes ist ständig verfügbar um dieses sauber zu halten.
Im Gefahr- oder Brandfall ist den Anweisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes Folge zu leisten.
Wir sind bemüht, den Besuch der GENUSSWELTEN für Menschen mit eingeschränkter Mobilität so angenehm wie möglich zu gestalten. Das gesamte Veranstaltungsgelände ist für Rollstuhlfahrer barrierefrei zugänglich. Ein behindertengerechtes WC steht auch zur Verfügung. Unser Ordner und Sicherheitspersonal stehen gerne zur Hilfestellung bereit.
Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, anerkennt, dass sie, so nicht durch den Veranstalter schriftlich (Brief, Fax, Email) gestattet, Ton- und/oder Bildaufzeichnungen und/oder Beschreibungen des Veranstaltungsgeländes oder der gesehenen Darbietungen sowie der Veranstaltung als Ganzes nur zum Privatgebrauch machen und/oder übertragen darf. Auf jeden Fall ist es strengstens verboten, über das Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medien Ton- und/oder Bildmaterial und/oder Beschreibungen der Veranstaltung bzw. spezieller Darbietungen innerhalb des Veranstaltungsgeländes ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen.
Bei Verdacht einer kommerziellen Verwendung von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen und/oder Beschreibungen während der Veranstaltung (auch außerhalb der Öffnungszeiten) muss der Besucher das aufgenommene Material vernichten oder an den Veranstalter übergeben und etwaiges verwendetes Equipment aus dem Veranstaltungsgelände entfernen. Personen die sich weigern Material zu vernichten oder zu übergeben oder ihr Equipment außerhalb des Geländes zu verstauen werden gänzlich des Veranstaltungsgeländes verwiesen.
Während dem Event werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Der Besucher willigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich der Aufnahme und der Veröffentlichung der Bild- und/oder Videoaufnahmen bei Sendern, auf Internetportalen und auf Print- und Digitalmedien ein. Die Aufnahmen können zusätzlich zu eigenen Werbezwecken des Veranstalters verwendet werden. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Eventuelle Ansprüche aus zurückliegenden Veröffentlichungen können nicht vom Besucher gegenüber dem Veranstalter erhoben werden.
Jede Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von EUR 3.500 zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Gegenstände dürfen zur Verwahrung nur an den dafür vorgesehen Stellen abgegeben werden (z. B Garderobe, versperrbare Kästen). Bei Abgabe an anderen Stellen wie, z. B. verstecken irgendwo am Veranstaltungsgelände, verstauen hinter einer Bar oder auf der Bühne wird kein Verwahrungsvertrag geschlossen und der Veranstalter übernimmt keine Haftung!
Während des Events wird Hintergrundmusik dargeboten, die innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt. Personen die auf bestimmte Töne oder laute Musik überempfindlich reagieren wird empfohlen, die Veranstaltung nicht zu besuchen oder beim Veranstalter nach entsprechendem Gehörschutz nachzufragen. Eigener Gehörschutz darf selbstverständlich mitgebracht werden. Für Hörschäden wird keine Haftung übernommen.
Dem Aussteller ist es außerhalb seines Standes nicht gestattet, Filme, Fotos, Zeichnungen oder sonstige Abbildungen von fremden Ausstellungsgegenständen und ausgestellten Waren oder Bildern anzufertigen oder anfertigen zu lassen.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl, Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Aussteller oder Dritten eingebrachten oder zurückgelassenen Güter, insbesondere Ausstellungs- und Standausrüstungsgegenständen. Der Veranstalter ist nicht zum Abschluss irgendwelcher Versicherungen verpflichtet. Der Veranstalter übernimmt auch keinerlei Haftung auf die vom Aussteller auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge. Der Aussteller haftet seinerseits für Schäden, die durch ihn, seine Angestellten oder Ausstellungsgegenstände an Personen und Sachen verursacht worden sind. Der Veranstalter ist klag- und schadlos zu halten. Der Veranstalter haftet nicht für Vermögens-, Gesundheits- oder sonstige Schäden, welcher Art auch immer, die im Zusammenhang der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung der Veranstaltung dem Aussteller selbst, dessen Bediensteten oder dritten Personen aus welchen Gründen auch immer entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn.
Jeder Besucher erklärt sich spätestens mit Betreten des Veranstaltungsgeländes mit dieser Haus– und Platzordnung ausdrücklich einverstanden und verpflichtet sich, diese einzuhalten, insbesondere den Anweisungen des Veranstalters bzw. der von diesen tätigen Personen, insbesondere Sicherheitspersonal folge zu leisten. Etwaige Widersprüche müssen rechtzeitig und schriftlich der Geschäftsleitung des Veranstalters zugehen. Diesem Schriftformerfordernis ist durch einfachen postalischen Briefwechsel Genüge getan. Die Kommunikation via E-Mail oder Fax erfüllt das Schriftformerfordernis nicht, solange sich der Empfänger nicht ausdrücklich auf die gleiche Art und Weise damit einverstanden erklärt. Die Haus– und Platzordnung gilt solange, bis der letzte Besucher das Veranstaltungsgelände verlassen hat.
Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, haftet gegenüber dem Veranstalter oder dem Eigentümer des Veranstaltungsgeländes oder des beschädigten Gegenstandes für jede von ihm/ihr oder ihm/ihr zuzurechnenden Personen verursachte Beschädigung, Zerstörung oder erhebliche bzw. ekel-erregende Verschmutzung der Veranstaltungsgeländes samt Nebenbereichen bzw. darin befindlichen Gegenständen.
Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, anerkennt, dass sie sich im Veranstaltungsgelände und in dessen Umfeld auf eigene Gefahr aufhält und den Veranstalter oder andere relevante Personen und Organe nicht für eingegangene Risiken, Gefahren oder Verlust einschließlich Körperverletzung, Schäden am Privateigentum, Verlust von Privateigentum oder andere Vorfälle, die aus dem Besuch der Veranstaltung resultieren, verantwortlich gemacht werden können, unabhängig davon, ob sich diese Vorfälle vor, während oder nach dem Besuch ereignen, mit Ausnahme von Ereignissen, die durch grobe Fahrlässigkeit und / oder vorsätzliches Verschulden des Veranstalters verursacht werden.
Sämtliche Unfälle oder Schäden sind - auch wenn der/die Besucher:in zur Beseitigung selber verpflichtet ist - unverzüglich dem Veranstalter unter
Bluues Enterprise GmbH, Linzer Straße 418 Top 2, 1140 Wien,
Telefon:
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Der Veranstalter ist berechtigt, diese Hausordnung ohne Angabe von Gründen jederzeit zu ändern, ergänzen und adaptieren. Diese geänderte Hausordnung gilt ab Veröffentlichung bzw. Anschlag vor dem/im Veranstaltungsgelände und wird von den Besuchern ausdrücklich zur Kenntnis genommen.
GENUSSWELTEN im MAK Wien
24.–26. Oktober 2025
MAK - Museum für angewandte Kunst
Stubenring 5 . 1010 Wien